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1.Kündigung:
Dieser Nutzungsvertrag ist von beiden Seiten mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der vereinbarten Erstlaufzeit kündbar. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen und wird erst mit Zugang des Kündigungsschreibens beim Empfänger wirksam. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils um die abgeschlossene Laufzeit des Vertrages. 

 2.Außerordentliche Kündigung:
Wird ein Nutzer durch Umzug, der die Entfernung zum Lewey Training unzumutbar macht (ab einer Entfernung von 40 km), Einberufung zur Bundeswehr oder Schwangerschaft an der Nutzung gehindert und weist er dies durch Beibringen eines ärztlichen oder behördlichen Nachweises nach, kann der Vertrag durch den Nutzer mit Wirkung zum nächsten Monatsende gekündigt werden. Bei Krankheit oder Verletzungen, die zu einer bleibenden Sportunfähigkeit führen, kann das Mitglied den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, sobald er ein ärztliches Attest vorgelegt hat. Dauert die Sportunfähigkeit nur einen bestimmten Zeitraum an, wird der Vertrag für die durch ein ärztliches Attest bestimmte Zeit stillgelegt, die Vertragslaufzeit bleibt davon unberührt. 

 3. Stilllegung:
Der Vertrag kann während der Vertragsdauer für insgesamt 2 Monate stillgelegt werden, wobei dieser Zeitraum nicht aufgeteilt werden kann. Er kann nur für ganze Kalendermonate stillgelegt werden. Die Stilllegung ist Lewey Training schriftlich mindestens 7 Tage vor dem stillzulegenden Monat mitzuteilen. 

4. Beiträge:
Gerät ein Nutzer länger als 2 Monate in Zahlungsverzug, so ist Lewey Training berechtigt, seine Leistungen bis zum Beitragsausgleich einzustellen. Rückbuchungsgebühren der Bank trägt der Nutzer. Eine Beitragserhöhung ist nur nach dreimonatiger Vorankündigung zum nächsten Monatsersten möglich. Das Kündigungsrecht gemäß Ziffer 1 bleibt hiervon unberührt. Haftung: Jeder Nutzer ist verpflichtet, mitgebrachte Kleidung und Gegenstände in den dafür vorgesehenen Schränken unterzubringen und abzuschließen. Für nichtversperrte Wertsachen ist bei Verlust oder Beschädigung insoweit die Haftung durch Lewey Training ausgeschlossen. Weiterhin haftet Lewey Training nicht für vom Nutzer selbst verschuldete Unfälle. 

5. Sonstiges:
Sollte es Lewey Training aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat (beispielsweise höhere Gewalt) unmöglich sein, Leistungen zu erbringen, so hat der Nutzer keinen Anspruch auf Schadenersatz. Allerdings steht dem Nutzer das Recht zu, diese Ausfallzeiten nach Ende der Vertragsdauer nachzuholen. Der Nutzungsvertrag bleibt auch gegenüber evtl. Rechtsnachfolgern von Lewey Training bindend. Namens-, Anschriften-, sowie Änderungen der Bankverbindung sind Lewey Training unverzüglich mitzuteilen. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Von diesem Vertrag abweichende Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Für den Fall, dass eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein sollte, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die ungültige Bestimmung wird durch diejenige ersetzt, die dem gewollten Ergebnis am nächsten kommt. Erfüllungsort ist für beide Seiten Allersberg.

LEWEY

Allersberg.Hilpoltstein.Thalsmässing

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